Die Mehrheit der Lehrer in den ostdeutschen Bundesländern – mit Ausnahme Brandenburgs – hat derzeit den Status von Angestellten. Die Lehrer, die ihre Lehrqualifikation in der DDR erworben hatten, konnten aber auch auf der Grundlage des Einigungsvertrags und der Landesordnung als Beamte eingesetzt werden. Die Ständige Kultusministerkonferenz der Länder einigte sich im Mai 1993 auf die Anerkennung von Lehrerausbildungskursen in der ehemaligen DDR und deren Zuordnung zu konventionellen Karrierewegen (Vereinbarung über die Anerkennung und Zuordnung der Lehrerausbildungsgänge der ehemaligen DDR zu herkömmlichen Laufbahnen), um die Gehaltsgruppen von Lehrern zu klären, die ihre Ausbildung in der DDR erhalten haben. Die Vereinbarung hat dazu beigetragen, dass in den meisten ostdeutschen Bundesländern Regelungen erlassen wurden, nach denen das Lehrpersonal den Beamtenstatus erhalten und in die Lohnstruktur der westdeutschen Bundesländer integriert werden kann. Der Elternurlaub wird jedoch nicht berücksichtigt. Mitarbeiter, die eine Pause von ihrer Forschungsarbeit einlegen, um sich um ein neugeborenes Kind zu kümmern, können diese Zeit nicht für sich beanspruchen, wenn sie auf die nächste Erfahrungsstufe wechseln. Wenn ein Forscher mehrere Jahre nicht mehr arbeitet oder für einen nichtöffentlichen Arbeitgeber arbeitet, kann er sogar in eine niedrigere Kategorie versetzt werden und folglich mit einer Gehaltskürzung rechnen müssen. In den Tarifverträgen wird davon als "verheerende Unterbrechungen" bezeichnet. Forscher schließen in der Regel einen Arbeitsvertrag mit einer Universität oder Forschungseinrichtung ab. Diese große Gruppe umfasst Doktoranden und Postdocs, aber auch Nachwuchsgruppenleiter.
Das Gehalt der Forscher wird in einem Tarifvertrag festgelegt, der zwischen dem Arbeitgeber des öffentlichen Sektors und den Gewerkschaften ausgehandelt wird. Dies basiert entweder auf dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVoeD), der für bund und länderweit gilt, oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in den einzelnen Bundesländern (TV-L). Ein Sonderfall ist Hessen, das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder ist und mit den Gewerkschaften, dem TV-H, einen eigenen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Der von der jeweiligen Einrichtung gezahlte Satz ist in der Stellenausschreibung angegeben. Monatliches Grundgehalt, brutto, gerundet, 2018; die angegebenen Spannen geben das Bruttogrundgehalt auf der Grundlage des Tarifvertrags an, der in den meisten Bundesländern für die folgenden Gehaltsstufen gilt: *Vergütungsgruppe 13 Besoldungsgruppe 3 – Vergütungsgruppe 14 Besoldungsgruppe 2; ** Vergütungsgruppe 14 Besoldung4 – Vergütungsgruppe 15 Besoldungsgruppe 4; Quelle: Tarifgemeinschaft Deutscher Länder (TdL) Wenn Forscher an eine andere Hochschule oder Forschungseinrichtung wechseln, kehren sie hinsichtlich ihres Erfahrungsniveaus nicht an den Start zurück.